Gaby Weber
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Klageerzwingung und Klage auf Herausgabe der Akten des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl

Wie andere Bundeskanzler, so schickte auch Helmut Kohl bei seinem Ausscheiden aus dem Amt seine während der Dienstzeit angefertigten Akten nicht an das Bundesarchiv sondern an die private Konrad-Adenauer-Stiftung. Das ist zwar illegal, da diese Akten keine persönlichen Souvenirs sind, wird aber vom Kanzleramt geduldet bzw. gefördert. Damit sind die Akten der Öffentlichkeit entzogen, Transparenz findet nicht statt, das Bundesarchivgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz werden ausgehebelt. Aber die Deutschen, das Untertanen-Volk, nehmen es hin.


Nach dem von mir erstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht fest, dass diese Akten weiterhin Eigentum des Bundes sind. Ich habe daher Frau Maike Kohl-Richter zunächst um Einsicht in diese in ihrem Keller in Oggersheim lagernden Aktenbestände gebeten, und nachdem sie nicht reagiert hat, Strafanzeige gegen sie wegen Verwahrungsbruch u.a. erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat es abgelehnt, die Ermittlungen aufzunehmen, da "kein Anfangsverdacht bestehe", dass Frau Kohl-Richter amtliche Akten besitze. Nun hatte der Kohl-Biograph, Dr. Heribert Schwan, wiederholt bekundet, dass er mit diesen Akten in Oggersheim gearbeitet habe, die Akten seien von der Konrad-Adenauer-Stiftung übersandt worden. Und auch das Bundesarchiv wird nicht müde, die Überstellung dieser Akten an ihren vom Gesetz vorgesehenen Ort zu fordern. Aber Staatsanwälte sind in Deutschland nicht unabhängig sondern weisungsgebunden. Daher hat es mich wenig überrascht, dass sie in dieser Sache nicht ermitteln wollen. Mein Anwalt, Raphael Thomas, hat Beschwerde eingelegt und ein Klageerzwingungsverfahren eingeleitet. Dies ist vom OLG Zweibrücken abgelehnt worden. Zwar hat das Gericht den Sachverhalt klargestellt - dass nämlich die Kanzleramtsakten von Kohl in der Tat in Oggersheim gebunkert sind, aber strafrechtliche Ermittlungen abgelehnt, da diese Akten vom Kanzleramt eingefordert werden müssten und nicht von Journalisten oder Bürgern. Fazit: Es ist zwar ungesetzlich, dass die Akten dort versteckt sind, aber Frau Kohl-Richter muss kein Unrechtsbewusstsein haben, da ja das Kanzleramt früher einmal diese Akten freiwillig bei Privaten ausgelagert hat. Dagegen habe ich Verfassungsbeschwerde eingereicht.


Das Bundesverfassungsgericht hatte meine Klage damals formal verworfen, weil ich den Falschen verklagt hätte: das Bundesarchiv und nicht den Eigentümer der Akten, das Kanzleramt. Dies holte ich nach und verklagte also wieder das BKAmt. Am 26. Mai 2020 verwarf das Berliner Verwaltungsgericht meine Klage. Dass es sich bei den Akten um Eigentum des Amtes handelt? Achselzucken. Dass das Bundesverfassungsgericht den Gleichheitsgrundsatz fordert? Achselzucken. Warum das Bundeskanzleramt durch Unterlassung der Witwe ein Recht auf Akteneinsicht einräume, aber nicht den übrigen Bürgern und Forschern? Man wisse doch gar nicht, ob wirklich amtliche Akten dort liegen, so die Rechtsabteilung des Amtes vor Gericht, man fordere niemals abhanden gekommene Akten zurück, insofern sei der Gleichheitsgrundsatz gewährt.


Die Richterin folgte in allen Punkten dem Bundeskanzleramt und erlaubte ihm weiterhin, in Kellern und privaten Stiftungen Akten auszulagern und damit dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen. Auch an den Findmitteln bestünde kein Rechtsanspruch. Dass somit jedem Forscher die Möglichkeit genommen wird, bei der Behörde die Offenlegung einer noch geheimen Akte zu beantragen oder das Bundesverwaltungsgericht anzurufen? So wird der Rechtsweg von vorneherein ausgeschlossen. Für Richterin Xalter kein Problem. Der Gesetzgeber sei Schuld, begründete sie, da das Gesetz das Amt nicht zum Zurückholen zwinge.


Das ist nicht falsch. Nach dem Karlsruher Urteil wurde das Bundesarchivgesetz novelliert und zur Anhörung im Bundestag wurde ein Sachverständiger geladen: der Archivar der Konrad-Adenauer-Stiftung. Und der stellte klar, dass er für ALLE Parteien spreche, auch die Linke, die Grünen und die FDP hätten ihm ein Mandat übertragen. So steht es im Protokoll und ist dokumentiert in meinem Film "Die parallele Verwaltung". Der KAS-Archivar wollte natürlich seine Akten behalten und meinte, man solle die Unterlagen der Partei nicht von den amtlichen Akten trennen, sondern weiterhin in privaten Archiven lagern. Und so hat dann der Gesetzgeber die Wiederbeschaffungspflicht nicht, wie eigentlich vorgesehen, in das neue BArchG geschrieben. Mit anderen Worten: ALLE Parteien sind sich einig, wenn es um die Beschränkung der Informationsfreiheit und der Transparenz der Historiker, Journalisten und Bürger geht.


Ich hatte mich an das Gericht gewandt, um einen illegalen Zustand - die Privatisierung amtlicher Akten - zu beenden. Das Gericht hat diesen illegalen Zustand zementiert. Ich habe Berufung eingelegt.
Der Deutschlandfunk hat am 25. September 2021 eine Sendung zu den Kanzler-Akten gebracht, u.a. mit einem langen Interview mit mir. link
 

Im Juni 2022 habe ich vor dem OVG Berlin wieder verloren. Ich werde in Berufung gehen. Die Richterin wollte keine Wiederbeschaffungspflicht des Kanzleramts sehen und zementierte den (illegalen) Zustand. Der Spiegel berichtete über den Prozess: link.

So werden demokratische Grundrechte ausgehebelt und die (angeblichen) Bedürfnisse der Verwaltung nach ewiger Geheimhaltung zu einem absoluten Muss erklärt. Dahinter steht das Konzept, dass nicht die Regierung uns - dem Volk - Rechenschaft ablegen muss, sondern dass wir keinen Anspruch auf Überprüfung und Kontrolle haben und der Exekutive ausgeliefert sind. 

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde im August 2022 eingereicht und am 29. März 2023 verworfen. Es gebe keine Wiederbeschaffungspflicht, meinten diese Herrschaften. So wird die Bundesrepublik zum internationalen Gespött. In den USA hat das FBI die Wohnungen von Donald Trump und des amtierenden Präsidenten durchsucht und haufenweise amtliche Dokumente beschlagnahmt, darunter geheimes Material. Trump & Biden drohen strafrechtliche Schritte, während meine Strafanzeige gegen die Kohl-Witwe abgelehnt wurde und zur Zeit beim Internationalen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg auf einen Termin wartet. Peinlich, peinlich, peinlich.... Ich empfehle die Lektüre diesen unsäglichen Urteils: link

Ich werde dagegen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.