Gaby Weber
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Klage gegen Kanzleramt wegen der Globke und Abs-Akten (ab Dez. 2017)

Im Grunde sind diese neuen Klagen eine Fortsetzung meines Prozesses gegen das Bundesarchiv auf Beschaffung der Globke- und Abs-Akten, die bei der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Historischen Institut der Deutschen Bank gebunkert sind. Obwohl das Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 in seinem Urteil klargestellt hat, dass diese Akten weiterhin Bundeseigentum sind, weigert sich das Kanzleramt diese Akten zur Verfügung zu stellen. Es ignoriert schlicht den Urteilsspruch aus Karlsruhe. Daher war Klage geboten.

Im Mai 2019 fand die Verhandlung vor dem VerwG Berlin statt, die mit einem Vergleich endete. Das Bundeskanzleramt verpflichtete sich, mir die Abs-Akten in den Räumlichkeiten der Deutschen Bank zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich darauf eingelassen, habe aber in dem Vergleich festschreiben lassen, dass ich damit nicht den ungesetzlichen Zustand des Akten-Versteckens in privaten Archive anerkenne sondern nur einen Fall praktisch lösen will. Die anderen strittigen Rechtsfragen - die Wiederbeschaffungspflicht amtlicher Akten durch das Kanzleramt und die Bereitstellung der Findmittel (Such-Register) - werden in anderen, noch anhängigen Prozessen geklärt. Das Verfahren zu den Abs-Akten ist damit abgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat meine Beschwerde wegen der Globke-Akten ohne Begründung abgelehnt. Das ist die deutsche Verfassungsrealität. Meine Anwälte haben Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Jetzt heißt es: wieder etliche Jahre warten. Aber vielleicht sind die europäischen Richten etwas sensibler was Nazi-Verbrecher angeht. Und, um mich zu wiederholen: Globke war der Kommentator der Nürnberger Rassengesetze.

Artikel der The Times vom 3. März 2021 über Globke: link

Im Juni 2019 war ich im HIDB und habe dort die Akten eingesehen. Darüber habe ich einen Dokumentarfilm gemacht. Link Youtube