Gaby Weber
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Klage gegen die Friedrich-Ebert-Stiftung wegen Auskunft (ab Nov. 2018)

In meinem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Aktenverstecken in privaten Archiven hatten die Richter die Partei-Stiftungen um Stellungnahme gebeten und alle sechs, auch die Linken und Grünen, stellten sich auf die Seite der Adenauer-Stiftung, d.h. der Aktenverstecker. Die Eberstiftung hat sogar noch die Kanzlei, die traditionell das Kanzleramt vertritt – Redeker, Sellner und Dahs – mit einer eigenen Stellungnahme beauftragt. Ich wollte von der Stiftung – die fast zu 100 % aus dem Staatssäckel finanziert wird – die Höhe des Anwaltshonorars erfahren – aber sie meinte, sie sei als eine private Institution von der Auskunftspflicht befreit. So argumentierte sie auch vor dem Landgericht Bonn und gewann. Auf der einen Seite reißt sie sich also amtliche Akten unter den Nagel und verwaltet diese nach Gutdünken, auf der anderen Seite meint sie, sie sei vollkommen privat. Auch das OLG Köln entschied per schriftlichem Beschluss gegen mich. Verfassungsklage ist eingelegt und wurde abgewiesen. Jetzt sind meine Anwälte zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen. Dort ist die Beschwerde anhängig.


Ich erinnere an dieser Stelle an meinen letzten Dokumentarfilm über diese Herrschaften „Die parallele Verwaltung“. Link unter "Filme". link