Gaby Weber
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Klage gegen das Kanzleramt wegen Akten des Bundessicherheitsrates (ab 2019)

Zu Zeiten der Militärdiktaturen in Lateinamerika in den siebziger Jahren hat die bundesdeutsche Industrie glänzende Waffengeschäfte mit den Generälen getätigt. Geld stinkt bekanntlich nicht, und die Gewerkschaften verwiesen auf "Arbeitsplätze". Ich wollte vom Bundeskanzleramt die Akten zu den Waffenexporten nach Chile und Argentinien - während der dortigen Diktatur - einsehen, habe aber nur Zeitungsartikel und schwarze Blätter erhalten. Nicht einmal die Findmittel (Register) wollte man mich einsehen lassen. Vermutlich meint die Kanzlerin, auf diese Weise ihr Amt gänzlich vom Informationsfreiheitsgesetz IFG ausschließen zu können - so wie das ja die Bundesbank versucht (auch hier ist eine Klage anhängig). Möglicherweise will sie auch Fragen nach dem Zusammenhang zwischen Waffenexporten und Parteispenden verhindern - im Falle Mexikos ist dies nachgewiesen worden.
 

Das Verwaltungsgericht lehnte die pauschale Geheimhaltung ab, teilte aber die Rechtsauffassung des Kanzleramts, dass die Findmittel nicht Teil des Archivs seien. Am 7. Mai 2020 bestätigte das Berliner OVG dieses Urteil. Ich soll zwar einige geschwärzte Dokumente erhalten, im Großen und Ganzen werden aber die pauschalen Behauptungen, dass eine Freigabe dem "Wohl des Bundes" schaden würde, übernommen. Ich habe dagegen Rechtsmittel eingelegt.
 

Telepolis-Artikel zum Prozess
 

Am 23. Juni 2022 verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall. Ich verlor gleich doppelt. Die Revision des Kanzleramtes hatte Erfolg, meine nicht. Das heißt: nicht einmal die wenigen vom OVG freigegebenen Dokumente muss das Kanzleramt herausgeben. Ich werde dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen.